RECHTSHINWEISE
Rechtshinweis / Gerichtsstand:
Leider gibt es immer mehr Personenkreise, welche Internetseiten nur durchforsten um anderen Ãrger zu bereiten und sich selbst unverdient zu bereichern. Wir sind kein Großunternehmen und es kann immer wieder einmal vorkommen, dass die eine oder andere Wortwahl nicht gänzlich mit den Vorschriften und Rechtssprechungen konform geht. Wir müssen uns daher vor solchen Personen schützen und erlauben uns folgenden
Rechtshinweis:
Wir übernehmen keine Haftung für die auf dieser Homepage angezeigten Seiten, dergleichen gilt auch für auf hier verwiesene Webseiten Dritter.
Unsere Haftung ist in jedem Fall auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen wie z.B. Daten, Texte und Bildmaterialien unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht.
Der Nutzer erlangt hieran auf keinen Fall Rechte und darf sämtliche Angaben auf dieser Homepage nur zur eigenen Entscheidungsfindung verwenden.
Abweichungen hiervon bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Zustimmung.
Auch bitten wir es zu entschuldigen, sollten wir nicht alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten richtig angesprochen haben.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist stets Garmisch-Partenkirchen, höhere Instanz Landgericht München II,
rechtliche Auseinandersetzungen, sollte es hierzu kommen, stets nach Deutschem Recht.
Sämtliche, auf dieser Homepage getroffenen Angaben, können aber auf Wunsch jederzeit in die Verträge
übernommen werden.
Bitte beachten:
Sollten Sie am Erwerb eines Neubaus, gleich ob Haus oder Wohnung interessiert sein, sehen Sie sich immer
die Baubeschreibung genau an. Hier steht was Sie bekommen. Was hier nicht steht, werden Sie auch
nicht erhalten.
Oft wird die genaue Bezeichnung oder der Wert/Kosten von Bodenbelägen, Hausanschlüssen, Anschlusskosten, Genehmigungsgebühren, erlaubter Nutzung der Räume, Rollläden - ob wirklich alle elektrisch oder manche per Handgurt, sowie Fliesenarbeiten unter den Tisch gekehrt.
Auch entspricht dies oft sehr unterschiedlicher Qualität und somit nicht immer Ihren Erwartungen.
Es können so schnell hohe, zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.
Vergleichen Sie vor dem Vertragsabschluss, lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen und
fügen diese Punkte im notariellen Kaufvertrag ein. Natürlich kann hier bzw. in der Baubeschreibung nicht alles
stehen - auch bei uns nicht.
Fragen Sie daher nach.
Von einem aufrichtigen Makler oder Bauträger erhalten Sie immer eine schriftliche
Bestätigung.
Vereinbaren Sie auch mit ausführenden Firmen einen Ortstermin, hier können Sie im Einzelnen
besprechen, ob die vorgesehene Ausstattung Ihren Ansprüchen und Anforderungen genügt.