RECHTSHINWEISE - Alpen Wohnbau Manfred Faetsch e.K.

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RECHTSHINWEISE

        
Rechtshinweis / Gerichtsstand:
        
Leider  gibt es immer mehr Personenkreise, welche Internetseiten nur   durchforsten um anderen Ãrger zu bereiten und sich selbst unverdient zu   bereichern. Wir sind kein Großunternehmen und es kann immer wieder  einmal vorkommen,  dass die eine oder andere Wortwahl nicht gänzlich  mit den Vorschriften  und Rechtssprechungen konform geht. Wir müssen uns  daher vor solchen  Personen schützen und erlauben uns folgenden
        
Rechtshinweis:
        
Wir übernehmen keine Haftung für die auf dieser Homepage angezeigten Seiten, dergleichen gilt auch für auf hier verwiesene Webseiten Dritter.  
        
Unsere Haftung ist in jedem Fall auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  beschränkt. Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen wie z.B.  Daten, Texte und Bildmaterialien unterliegen dem gesetzlich geschützten  Urheberrecht.
        
Der Nutzer erlangt  hieran auf keinen Fall Rechte und darf sämtliche  Angaben auf dieser Homepage nur zur eigenen Entscheidungsfindung  verwenden.
Abweichungen hiervon bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Zustimmung.
        
Auch bitten wir es zu entschuldigen, sollten wir nicht alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten richtig angesprochen haben.
        
          
                                                              
Gerichtsstand:
          
Gerichtsstand ist stets Garmisch-Partenkirchen, höhere Instanz Landgericht München II,
          
rechtliche Auseinandersetzungen, sollte es hierzu kommen, stets nach Deutschem Recht.
          
          
Sämtliche, auf dieser Homepage getroffenen Angaben, können aber auf Wunsch jederzeit in die Verträge
          
übernommen werden.
        
        
          
Bitte beachten:
          
Sollten Sie am Erwerb eines Neubau, gleich ob Haus oder Wohnung interessiert sein, sehen Sie sich immer
          
die Baubeschreibung genau an. Hier steht was Sie bekommen. Was hier nicht steht, werden Sie auch
          
nicht erhalten.
          
Oft  wird die genaue Bezeichnung oder der Wert/Kosten von Bodenbelägen,  Hausanschlüssen, Anschlusskosten, Genehmigungsgebühren, erlaubter  Nutzung der Räume, unter den Tisch gekehrt. Auch ob wirklich alle Rollläden elektrisch, oder manche per Handgurt zu bedienen sind. Und bekommen Sie auch da Fliesen, wo Sie diese haben möchten?
          
Auch entspricht dies oft sehr unterschiedlicher Qualität und somit nicht immer Ihren Erwartungen.
          
Es können so schnell hohe, zusätzliche Kosten auf Sie zu kommen.          
Vergleichen Sie vor dem Vertragsabschluss, lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen und          
fügen diese Punkte im notariellen Kaufvertrag ein.
Denn auch ohne böse Absicht kann in der Baubeschreibung nicht alles stehen - auch bei uns nicht.
          
Fragen Sie daher nach.
          
Von einem aufrichtigen Makler oder Bauträger erhalten Sie immer eine schriftliche          
Bestätigung.
          
Vereinbaren Sie auch mit ausführenden Firmen einen Ortstermin, hier können Sie im Einzelnen          
besprechen, ob die vorgesehene Ausstattung Ihren Ansprüchen und Anforderungen genügt.
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