RECHTSHINWEISE - Alpen Wohnbau Manfred Faetsch e.K.

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RECHTSHINWEISE


Rechtshinweis / Gerichtsstand:
        
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Eine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt für uns nur, soweit gesetzlich zulässig. Sie gilt insbesondere nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesen Fällen haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
 
Die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen wie z. B. Daten, Texte und Bildmaterialien unterliegen dem gesetzlich geschützten Urheberrecht. Der Nutzer erlangt hieran keine Rechte und darf sämtliche Angaben auf dieser Homepage nur zur eigenen Entscheidungsfindung verwenden. Abweichungen hiervon bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
 
Wir bitten zu entschuldigen, sollten wir nicht alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten in jeder Formulierung ausdrücklich angesprochen haben – gemeint sind stets alle Menschen gleichermaßen.

 
Gerichtsstand
 
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Garmisch-Partenkirchen (höhere Instanz: Landgericht München II). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen; es findet stets deutsches Recht Anwendung.
 
Sämtliche auf dieser Homepage getroffenen Angaben können selbstverständlich jederzeit in die Verträge übernommen werden.
                         
Bitte immer beachten - gleich ob Kauf bei uns oder einem Kollegen:
Sollten Sie am Erwerb eines Neubau, gleich ob Haus oder Wohnung interessiert sein, sehen Sie sich immer
die Baubeschreibung genau an. Hier steht was Sie bekommen. Was hier nicht steht, werden Sie auch nicht erhalten.
Oft wird die genaue Bezeichnung oder der Wert/Kosten von Bodenbelägen, Hausanschlüssen, Anschlusskosten, Genehmigungsgebühren und auch die erlaubte Nutzung der Räume unter den Tisch gekehrt. Auch ob wirklich alle Rollläden elektrisch, oder manche per Handgurt zu bedienen sind.
Bekommen Sie auch da Fliesen, wo Sie diese haben möchten?
Entspricht alles der erwarteten und zugesagten Qualität?      
Es können so schnell hohe, zusätzliche Kosten auf Sie zu kommen.          

Vergleichen Sie vor dem Vertragsabschluss, lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen und fügen diese Punkte im notariellen Kaufvertrag ein.
Denn auch ohne böse Absicht kann in der Baubeschreibung nicht alles stehen - auch bei uns nicht.          
Fragen Sie daher nach. Von einem aufrichtigen Makler oder Bauträger erhalten Sie immer eine schriftliche Bestätigung.          
Vereinbaren Sie auch mit ausführenden Firmen einen Ortstermin - hier können Sie im Einzelnen besprechen, ob die vorgesehene Ausstattung Ihren Ansprüchen und Anforderungen genügt.
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